Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.teilhabe40.de veröffentlichten Websiten der BAG SELBSTHILFE. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt unter www.teilhabe40.de ist wegen einiger nicht erfüllter BITV-Test-Prüfschritte nur teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Navigation für Vorlesesysteme, Formulare und Bedienung von Links sind noch nicht optimal umgesetzt.

Wir bemühen uns die noch vorhanden Fehler bis zum 31.05.2024 zu beseitigen und unseren Webauftritt vollständig konform zur BITV 2.0 zu gestalten.

 

Zusätzliche Funktionen für die Barrierefreiheit

Sie können unter www.teilhabe40.de verschiedene Funktionen des ReadSpeaker webreader nutzen.

Die Einstellungen und Funktionen sind im Menü des ReadSpeaker webReader beschrieben.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.09.2020 erstellt und zuletzt am 25.04.2024 aktualisiert. 

Diese Erklärung beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung (Materna Information & Communications, Competence Center Digital Experience – Accessibility im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik in der 33. KW 2023) sowie auf einer Selbstbewertung zuletzt durchgeführt am 05.03.2024.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gern über dieses Feedbackformular an. 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.