Unsere Lebens- und Arbeitswelt wird immer digitaler. Websites, Software oder Dokumente sind dabei nicht für jeden problemlos zugänglich. Teilhabe 4.0 befähigt Sie, digitale Barrieren zu erkennen und abzubauen. Davon profitieren alle!

 

 

Teilhabe 4.0 geht weiter

Das Projekt Teilhabe 4.0 hat seit 2019 das Ziel, digitale Barrierefreiheit ins Bewusstsein von Unternehmen und Behörden zu bringen. Damit Menschen mit Behinderung am öffentlichen und Arbeitsleben uneingeschränkt teilhaben können. Um dies zu erreichen, ist innerhalb von 4 Jahren ein umfangreiches Schulungsportal zu allen Themen rund um digitale Barrierefreiheit entstanden: Grundlagenwissen, rechtliche Vorgaben, barrierefreie Webseiten, Apps und Dokumente. Ergänzt wird das Schulungsportal durch eine digitale Toolbox mit vielen praktischen Arbeitshilfen.

All dies steht Unternehmen und Behörden nun im ebenfalls BMAS geförderten Projekt Fempower zur Verfügung und wird seit Anfang 2025 weiter ergänzt und aktualisiert.

Im Rahmen von Teilhabe 4.0 sind eine Vielzahl von Menschen sensibilisiert und geschult worden. Damit sie digitale Barrieren erkennen, bewerten und abbauen können. Die Inhalte dieser Sensibilisierungen und Schulungen sind ebenfalls im Rahmen von Fempower weiterhin zugänglich. Zusätzlich bieten wir auch wieder Informations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmen und Behörden an.

Digitale Barrierefreiheit erzielen

Jeder stand schon einmal vor einer digitalen Barriere. Ein unlesbarer Text, weil der Kontrast zum Hintergrund zu gering war. Eine unverständliche Erklärung zur Bedienung einer Software. Ein zu kleiner Button, den Sie auf Ihrem Smartphone wiederholt verfehlen. Kommt dann noch eine körperliche oder kognitive Beeinträchtigung hinzu, sind solche Barrieren nicht zu überwinden. Doch sie sind einfach zu verhindern. Und zudem haben Betroffene eine Vielzahl technischer Hilfsmittel, um ihre Beeinträchtigung zu kompensieren. Voraussetzung ist, dass Websites, Apps oder Dokumente darauf vorbereitet, sprich barrierefrei, sind.

Fempower und Teilhabe 4.0 verfolgen weiterhin das Ziel, digitale Barrierefreiheit ins Bewusstsein von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu bringen, damit Menschen mit Behinderung am öffentlichen und Arbeitsleben uneingeschränkt teilhaben können. 

  • Aufgrund europarechtlicher Vorgaben (European Accessibility Act), der Rechtsverordnung zur barrierefreien Informationstechnologie (BITV 2.0) sowie landesrechtlicher Vorgaben besteht für öffentliche Verwaltungen die Verpflichtung, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Und auch Unternehmen werden künftig in die Pflicht genommen. Wir klären Sie auf, wo und wie Sie rechtlich verpflichtet sind.
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  • Unser Schulungsportal ist Ihre erste Anlaufstelle für alle praxisnahen Informationen rund um digitale Barrierefreiheit: Von Inhalten für die Sensibilisierung, bis zu Leitfäden für Redakteure oder Unterlagen für Ihre internen Trainings finden Sie hier Leitfäden, Arbeitshilfen, Präsentationen und vieles mehr. Alle Schulungsinhalte sind digital verfügbar, sodass Sie diese in Ihrem Tempo bearbeiten und zeit- und ortsunabhängig in Ihren Vorträgen und Schulungsangeboten einsetzen können. Egal, welchen Wissensstand Sie aktuell haben oder wie tief Sie sich informieren möchten, durch unser dreistufige Aufbereitung der Inhalte in jedem Themengebiet finden Sie immer den passenden Einstieg.
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  • Die Toolbox bietet Ihnen gezielte Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitswelt, sowie bei der Gestaltung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen für Kund*innen und Bürger*innen. Die Tools unterstützen Sie in den Arbeitsbereichen: Management, Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung.
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Aktuelle Termine

  • Infoveranstaltung für Unternehmen am 22.05.2025

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  • Infoveranstaltung für Unternehmen am 27.05.2025

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  • Infoveranstaltung für Unternehmen am 26.06.2025

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Mehrwert

Warum das alles? Was haben Sie als Unternehmen oder öffentliche Verwaltung von Barrierefreiheit? Abgesehen vom Nachkommen der rechtlichen Verpflichtung.