Basis

Wir alle kennen Barrierefreiheit aus der analogen Welt. Eine Rampe am Eingang eines Gebäudes, die Rollstuhlfahrern den Zugang ermöglicht. Das akustische Signal einer Fußgängerampel, das sehbeeinträchtigten Menschen deutlich macht, dass die Ampel grün ist. Doch was versteht man unter Barrierefreiheit in der digitalen Welt? Ist das Internet nicht für jeden und überall zugänglich? Leider nicht. Es gibt zahlreiche Barrieren.

Bei der Barrierefreiheit einer Webseite muss man drei Dimensionen betrachten: Technik, Design und Inhalt.

Eine Webseite, die Barrierefreiheit auf allen drei Dimensionen erfüllt, gilt entsprechend der rechtlich verankerten Richtlinien als barrierefrei. Damit wird sichergestellt, dass kein Mensch, egal welches Handicap er hat, von der Nutzung ausgeschlossen ist.

Rechtliche Vorgaben

Die rechtlichen Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten regelt die 
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Sie legt die Standards der barrierefreien Gestaltung von Webseiten, Apps und anderen digitalen Inhalten fest. Allerdings wird der anzuwendende Standard hier nicht direkt genannt, vielmehr nimmt die BITV Bezug auf die EU-Norm EN 301 549.

Insgesamt beinhaltet die Richtlinie 98 Kriterien aus den oben beschriebenen Dimensionen Technik, Design und Inhalt, die die Barrierefreiheit sicherstellen sollen. Eine genaue Auflistung und Erklärung der einzelnen Kriterien finden Sie im Praxisteil dieses Themengebiets.

Behörden

Für Behörden besteht bereits eine rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit ihrer Webangebote. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Themengebiet Recht/Behörden.

Unternehmen

Auch Unternehmen, die bestimmte Waren- und Dienstleistungen anbieten, sind bereits bis 2025 zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webangebote verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem European Accessibility Act (EAA), der 2019 in Kraft getreten ist. Und mittlerweile in nationales Recht überführt wurde. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Themengebiet Recht/Unternehmen.

Aber der rechtliche Zwang ist und sollte nicht der entscheidende Grund für die Barrierefreiheit Ihrer Webseite sein. Denn eine barrierefreie Webseite schafft ein positives Erlebnis.

Digitale Barrierefreiheit als Erfolgskriterium

Was ist es eigentlich, was Ihre Webseite erfolgreich macht? 
Im Web ist es wie in der Liebe: Wir haben nur eine Chance für einen guten ersten Eindruck. 
Wenn Nutzer auf einer Webseite ein negatives Gefühl haben, überträgt sich dies auch auf die Inhalte und ihre Interaktion. Das kennt jeder. Sie kaufen nicht bei einem Onlineshop, der Ihnen unseriös erscheint. Es braucht Vertrauen, eine positive Nutzungserfahrung.

Nutzungserfahrung wird in der Fachsprache von Agenturen und Designern als User Experience, kurz UX, bezeichnet. Dieser Begriff ist zu einem viel, teils auch falsch verwendeten Schlagwort geworden. Und wird fälschlicherweise oft mit dem Begriff Usability gleichgesetzt. Die Usability ist aber nur ein Teil der User Experience. Denn eine Webseite muss insgesamt 7 Kriterien erfüllen, um eine positive Nutzungserfahrung zu bieten. Davon ist die Usability nur eine.

Die 7 Kriterien der User Experience sind:

Usability meint die Gebrauchstauglichkeit. Ein Formular auf einer Webseite muss beispielsweise absendbar sein. Dann ist es “zu gebrauchen”. Wie viel Schwierigkeiten das Ausfüllen den Nutzern dabei bereitet, ist hier nicht die Frage. 

Das Kriterium nützlich hingegen zielt auf die Praktikabilität und Einfachheit ab. 

Wertstiftend und erwünscht. Das Angebot muss einen Mehrwert bieten und ein Begehren befriedigen. 

Darüber hinaus ist Glaubwürdigkeit wichtig, denn sie gibt uns das notwendige Vertrauen. 

Und natürlich stiftet ein Angebot nur einen Nutzen, wenn es in den Tiefen des WorldWideWeb auffindbar ist. 

Und zu guter Letzt: barrierefrei. Niemand darf von der Nutzung ausgeschlossen sein. Die Barrierefreiheit ist also ein Kriterium der User Experience. Sprechen Sie Agenturen, die mit UX-Expertise und -Design werben, also doch direkt auf Ihre Kompetenzen zu diesem Kriterium an.

Mehrwert für alle

Wem stiftet digitale Barrierefreiheit einen Nutzen? Was ist eigentlich ein Handicap? Eine Behinderung? Sind Sie “behindert”? Stellen Sie sich vor, Sie müssen Ihr Smartphone bedienen, um den richtigen Weg zu finden, während Sie ein Baby auf dem Arm halten. In diesem Moment haben Sie nur eine Hand frei, Sie sind also eingeschränkt. Oder nicht? 
Haben Sie vielleicht auch die Schriftgröße Ihres Handys etwas nach oben reguliert, abseits der Norm? Oder sind mit Internet und Smartphone einfach nicht so vertraut? 

Jeder von uns hat dauerhafte oder situative Einschränkungen, wenn es um die Wahrnehmung, Bedienung oder das Verständnis von Webangeboten geht. Digitale Barrierefreiheit schafft damit einen Mehrwert für alle Nutzer:innen. Sie notwendig für alle, die eine konkrete Einschränkung haben. Sei sie dauerhaft oder situativ. Und sie ist unerlässlich für ca. 7 Millionen Menschen in Deutschland, die eine Schwerbehinderung habe.

Für 100% Ihrer Nutzer ist sie hilfreich.

Für 30% ist sie notwendig.

Für 10% unerlässlich.

Aktion Mensch

Für Unternehmen

Als Unternehmen müssen Sie sich fragen, wer ist meine Zielgruppe. Und welches Bedürfnis hat Sie. Wie oben bereits dargelegt, profitieren all Ihre Nutzer:innen von digitaler Barrierefreiheit und Sie gewinnen Nutzer:innen hinzu, die bislang von Ihrem Angebot ausgeschlossen waren. 
Ein positives Erlebnis begünstigt die Entscheidung für Ihr Angebot und verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil. Selbst wenn Ihre Konkurrenz vielleicht an anderer Stelle punktet, zum Beispiel beim Preis. Das kennen Sie selbst. Sie haben sicher schon einmal ein teureres Produkt erworben, weil Sie der gute Service und die einfache Abwicklung überzeugt haben. Genau dieses positive Gefühl erzielen Sie mit einer barrierefreien Webseite. 
Zudem belegen und leben Sie damit Ihre soziale Verantwortung. Sorgen dafür, dass niemand ausgeschlossen ist. Das ist ein Image-Gewinn. 
Darüber hinaus gefällt einschlägigen Suchmaschinen eine barrierefreie Aufbereitung Ihrer Inhalte und Strukturen. Sie machen also Plätze im Ranking gut.

Für Behörden

Digitale Barrierefreiheit ist die Basis für einfache und intuitive Services. Auch hier zählt wieder das positive Nutzungserlebnis. Behörden sind daran interessiert, ihre Abläufe zu digitalisieren. Das spart Zeit und Ressourcen. Und verringert Publikumsverkehr. Die Vorteile dessen hat uns gerade auch die Pandemie drastisch vor Augen geführt. Unter dem Stichwort E-Government (Verlinkung Themengebiet digitale Barrierefreiheit und Teilhabe) gibt es diverse Bestrebungen und Ansätze. Doch für all diese Veränderungen braucht es die Akzeptanz Ihrer Zielgruppe. Die digitale Barrierefreiheit schafft einfach verständliche und bedienbare Angebote. Diese begünstigen die Entscheidung für Ihr digitales Angebot.

Für (zukünftige) Mitarbeiter:innen

In Zeiten von Fachkräftemangel ist es wichtig, neue Gruppen potenzieller Mitarbeiter zu erschließen. Wussten Sie, dass arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung bezogen auf ihre Berufsausbildung besser qualifiziert sind für den ersten Arbeitsmarkt als Arbeitssuchende ohne Schwerbehinderung. Dies eröffnet ein größeres Spektrum für Ihr Recruiting. Wenn Sie neben einer barrierefreien Webseite auch interne, digitale Arbeitsprozesse und die verwendete Software barrierefrei gestalten, ergeben sich weitere Vorteile. Einfach verständliche und bedienbare Systeme minimieren die Einarbeitungszeit und Fehlerquellen. Erfordern weniger Support. Und reduzieren langfristig Kosten durch eine Optimierung der Arbeitsabläufe. Ganz nebenbei steigen die Lust und die Motivation Ihrer Mitarbeiter:innen, wenn sich Arbeitswerkzeuge einfach bedienen lassen. Weitere Informationen zu barrierefreier Software finden Sie in diesem Themengebiet hier auf unserem Portal.

Der Weg zur barrierefreien Webseite

Im ersten Schritt müssen Sie analysieren, wo ihre Webseite heute steht. Wie barrierefrei ist sie bereits? Hier zu haben wir Ihnen im Bereich Praxis alle Kriterien, die für eine Prüfung relevant sind, detailliert beschrieben. Bereits bei diesem Schritt kann es hilfreich sein, mit einem Partner, zum Beispiel einer Digitalagentur oder Prüfstelle, zusammenzuarbeiten.  

Nach der Analyse müssen Sie entscheiden, ob Sie in der Lage sind, die Defizite selbst zu beheben oder externe Unterstützung benötigen. Entscheiden Sie sich für die interne Umsetzung, muss ein Team zusammengestellt und sicher geschult werden. Hier unterstützen wir Sie mit unserem Portal. 
Fällt die Entscheidung für einen externen Partner, dann sind folgende Punkte für Sie wichtig: Wie formuliert man eine Ausschreibung für eine barrierefreie Webseite? Wie bewertet man Angebote der Dienstleister und trifft die richtige Wahl?
All dies haben wir in einem Leitfaden für die Beschaffung im vertiefenden Bereich dieses Themengebiets zusammengefasst.

5 Mythen über barrierefreie Webseiten

Trotz aller Informationen, Vorurteile halten sich hartnäckig. Gerade wenn es um Neuerungen und Veränderungen am Arbeitsplatz geht. Damit Sie für solche Einwände gut gerüstet sind, klären wir auf. Und geben Ihnen die passenden Gegenargumente für die häufigsten Mythen rund um barrierefreie Webseiten an die Hand:

Weitere Informationen in der Teilhabe 4.0-Toolbox

Unsere Toolbox bietet Ihnen gezielte Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitswelt, sowie barrierefreier Produkte und Dienstleistungen. 

Zu den Tools zum Thema "Barrierefreie Websites" und "Testen"