Barrierefreie Websites - Basis
Wir alle kennen Barrierefreiheit aus der analogen Welt. Eine Rampe am Eingang eines Gebäudes, die Rollstuhlfahrern den Zugang ermöglicht. Das akustische Signal einer Fußgängerampel, das sehbeeinträchtigten Menschen deutlich macht, dass die Ampel grün ist. Doch was versteht man unter Barrierefreiheit in der digitalen Welt? Ist das Internet nicht für jeden und überall zugänglich? Leider nicht. Es gibt zahlreiche Barrieren.
Technisch muss eine Webseite für jeden bedienbar sein. Beispielsweise für einen Menschen, der motorisch nicht in der Lage ist, eine Maus zu bedienen. Oder einen blinden Menschen, der einen sogenannten Screenreader verwendet, um sich die Inhalte der Webseite vorlesen zu lassen.
Auf den Einsatz solcher Hilfsmittel muss eine Webseite technisch vorbereitet sein. Man spricht dabei von Robustheit. Damit ein solches Hilfsmittel beispielsweise die Struktur der Seite auslesen kann.
Zweite Dimension ist das Design, die Gestaltung. Die Webseite muss für jeden wahrnehmbar sein. Dafür ist beispielsweise ein ausreichender Farbkontrast oder ausreichende und justierbare Schriftgröße wichtig. Ein Mensch mit einer Rot/Grünschwäche darf nicht daran scheitern, dass er die rote Umrandung an einem falsch ausgefüllten Formularfeld nicht wahrnimmt. Das Design muss außerdem bekannte Muster aufgreifen. Wir haben beispielsweise gelernt, woran wir einen anklickbaren Link oder einen Button erkennen.
Einen Leitfaden für Designer:innen zur barrierefreien Gestaltung einer Webseite finden Sie im Bereich Vertiefung.
Kognitive Einschränkungen und mangelndes Verständnis dürfen ebenfalls keine Barriere darstellen. 24 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Einfache oder Leichte Sprache mit einem reduzierten Wortschatz und einfachen Satzkonstruktionen angewiesen. Entsprechend müssen Texte klar und einfach verständlich sein.
Bilder müssen, wenn sie eine wichtige Information tragen, mit einem Alternativtext beschrieben sein, damit auch blinde Nutzer diese Information aufnehmen können.
Videos und Audiodateien müssen zugänglich sein, auch wenn Nutzer nicht auf all ihre Sinne zurückgreifen können.
Eine Webseite, die Barrierefreiheit auf allen drei Dimensionen erfüllt, gilt entsprechend der rechtlich verankerten Richtlinien als barrierefrei. Damit wird sichergestellt, dass kein Mensch, egal welches Handicap er hat, von der Nutzung ausgeschlossen ist.
Rechtliche Vorgaben
Die rechtlichen Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten regelt die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Sie legt die Standards der barrierefreien Gestaltung von Webseiten, Apps und anderen digitalen Inhalten fest. Allerdings wird der anzuwendende Standard hier nicht direkt genannt, vielmehr nimmt die BITV Bezug auf die EU-Norm EN 301 549.
Insgesamt beinhaltet die Richtlinie 98 Kriterien aus den oben beschriebenen Dimensionen Technik, Design und Inhalt, die die Barrierefreiheit sicherstellen sollen. Eine genaue Auflistung und Erklärung der einzelnen Kriterien finden Sie im Praxisteil dieses Themengebiets.
Behörden
Für Behörden besteht bereits eine rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit ihrer Webangebote. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Themengebiet Recht/Behörden.
Unternehmen
Auch Unternehmen, die bestimmte Waren- und Dienstleistungen anbieten, sind bereits bis Mitte 2025 zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webangebote verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem European Accessibility Act (EAA), der 2019 in Kraft getreten ist. Und mittlerweile in nationales Recht überführt wurde. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Themengebiet Recht/Unternehmen.
Aber der rechtliche Zwang ist und sollte nicht der entscheidende Grund für die Barrierefreiheit Ihrer Webseite sein. Denn eine barrierefreie Webseite schafft ein positives Erlebnis.
Digitale Barrierefreiheit als Erfolgskriterium
Was ist es eigentlich, was Ihre Webseite erfolgreich macht?
Im Web ist es wie in der Liebe: Wir haben nur eine Chance für einen guten ersten Eindruck.
Wenn Nutzer auf einer Webseite ein negatives Gefühl haben, überträgt sich dies auch auf die Inhalte und ihre Interaktion. Das kennt jeder. Sie kaufen nicht bei einem Onlineshop, der Ihnen unseriös erscheint. Es braucht Vertrauen, eine positive Nutzungserfahrung.
Nutzungserfahrung wird in der Fachsprache von Agenturen und Designern als User Experience, kurz UX, bezeichnet. Dieser Begriff ist zu einem viel, teils auch falsch verwendeten Schlagwort geworden. Und wird fälschlicherweise oft mit dem Begriff Usability gleichgesetzt. Die Usability ist aber nur ein Teil der User Experience. Denn eine Webseite muss insgesamt 7 Kriterien erfüllen, um eine positive Nutzungserfahrung zu bieten. Davon ist die Usability nur eine.

Die 7 Kriterien der User Experience sind:
Usability meint die Gebrauchstauglichkeit. Ein Formular auf einer Webseite muss beispielsweise absendbar sein. Dann ist es “zu gebrauchen”. Wie viel Schwierigkeiten das Ausfüllen den Nutzern dabei bereitet, ist hier nicht die Frage.
Das Kriterium nützlich hingegen zielt auf die Praktikabilität und Einfachheit ab.
Wertstiftend und erwünscht. Das Angebot muss einen Mehrwert bieten und ein Begehren befriedigen.
Darüber hinaus ist Glaubwürdigkeit wichtig, denn sie gibt uns das notwendige Vertrauen.
Und natürlich stiftet ein Angebot nur einen Nutzen, wenn es in den Tiefen des WorldWideWeb auffindbar ist.
Und zu guter Letzt: barrierefrei. Niemand darf von der Nutzung ausgeschlossen sein. Die Barrierefreiheit ist also ein Kriterium der User Experience. Sprechen Sie Agenturen, die mit UX-Expertise und -Design werben, also doch direkt auf Ihre Kompetenzen zu diesem Kriterium an.
Mehrwert für alle
Wem stiftet digitale Barrierefreiheit einen Nutzen? Was ist eigentlich ein Handicap? Eine Behinderung? Sind Sie “behindert”? Stellen Sie sich vor, Sie müssen Ihr Smartphone bedienen, um den richtigen Weg zu finden, während Sie ein Baby auf dem Arm halten. In diesem Moment haben Sie nur eine Hand frei, Sie sind also eingeschränkt. Oder nicht?
Haben Sie vielleicht auch die Schriftgröße Ihres Handys etwas nach oben reguliert, abseits der Norm? Oder sind mit Internet und Smartphone einfach nicht so vertraut?
Jeder von uns hat dauerhafte oder situative Einschränkungen, wenn es um die Wahrnehmung, Bedienung oder das Verständnis von Webangeboten geht. Digitale Barrierefreiheit schafft damit einen Mehrwert für alle Nutzer:innen. Sie ist notwendig für alle, die eine konkrete Einschränkung haben. Sei sie dauerhaft oder situativ. Und sie ist unerlässlich für ca. 7 Millionen Menschen in Deutschland, die eine Schwerbehinderung habe.
Für 100% Ihrer Nutzer ist sie hilfreich.
Für 30% ist sie notwendig.
Für 10% unerlässlich.
Für Unternehmen
Als Unternehmen müssen Sie sich fragen, wer ist meine Zielgruppe. Und welches Bedürfnis hat Sie. Wie oben bereits dargelegt, profitieren all Ihre Nutzer:innen von digitaler Barrierefreiheit und Sie gewinnen Nutzer:innen hinzu, die bislang von Ihrem Angebot ausgeschlossen waren.
Ein positives Erlebnis begünstigt die Entscheidung für Ihr Angebot und verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil. Selbst wenn Ihre Konkurrenz vielleicht an anderer Stelle punktet, zum Beispiel beim Preis. Das kennen Sie selbst. Sie haben sicher schon einmal ein teureres Produkt erworben, weil Sie der gute Service und die einfache Abwicklung überzeugt haben. Genau dieses positive Gefühl erzielen Sie mit einer barrierefreien Webseite.
Zudem belegen und leben Sie damit Ihre soziale Verantwortung. Sorgen dafür, dass niemand ausgeschlossen ist. Das ist ein Image-Gewinn.
Darüber hinaus gefällt einschlägigen Suchmaschinen eine barrierefreie Aufbereitung Ihrer Inhalte und Strukturen. Sie machen also Plätze im Ranking gut.
Für Behörden
Digitale Barrierefreiheit ist die Basis für einfache und intuitive Services. Auch hier zählt wieder das positive Nutzungserlebnis. Behörden sind daran interessiert, ihre Abläufe zu digitalisieren. Das spart Zeit und Ressourcen. Und verringert Publikumsverkehr. Die Vorteile dessen hat uns gerade auch die Pandemie drastisch vor Augen geführt. Unter dem Stichwort E-Government (Verlinkung Themengebiet digitale Barrierefreiheit und Teilhabe) gibt es diverse Bestrebungen und Ansätze. Doch für all diese Veränderungen braucht es die Akzeptanz Ihrer Zielgruppe. Die digitale Barrierefreiheit schafft einfach verständliche und bedienbare Angebote. Diese begünstigen die Entscheidung für Ihr digitales Angebot.
Für (zukünftige) Mitarbeiter:innen
In Zeiten von Fachkräftemangel ist es wichtig, neue Gruppen potenzieller Mitarbeiter zu erschließen. Wussten Sie, dass arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung bezogen auf ihre Berufsausbildung besser qualifiziert sind für den ersten Arbeitsmarkt als Arbeitssuchende ohne Schwerbehinderung. Dies eröffnet ein größeres Spektrum für Ihr Recruiting. Wenn Sie neben einer barrierefreien Webseite auch interne, digitale Arbeitsprozesse und die verwendete Software barrierefrei gestalten, ergeben sich weitere Vorteile. Einfach verständliche und bedienbare Systeme minimieren die Einarbeitungszeit und Fehlerquellen. Erfordern weniger Support. Und reduzieren langfristig Kosten durch eine Optimierung der Arbeitsabläufe. Ganz nebenbei steigen die Lust und die Motivation Ihrer Mitarbeiter:innen, wenn sich Arbeitswerkzeuge einfach bedienen lassen. Weitere Informationen zu barrierefreier Software finden Sie in diesem Themengebiet hier auf unserem Portal.
Der Weg zur barrierefreien Webseite
Im ersten Schritt müssen Sie analysieren, wo ihre Webseite heute steht. Wie barrierefrei ist sie bereits? Hier zu haben wir Ihnen im Bereich Praxis alle Kriterien, die für eine Prüfung relevant sind, detailliert beschrieben. Bereits bei diesem Schritt kann es hilfreich sein, mit einem Partner, zum Beispiel einer Digitalagentur oder Prüfstelle, zusammenzuarbeiten.
Nach der Analyse müssen Sie entscheiden, ob Sie in der Lage sind, die Defizite selbst zu beheben oder externe Unterstützung benötigen. Entscheiden Sie sich für die interne Umsetzung, muss ein Team zusammengestellt und sicher geschult werden. Hier unterstützen wir Sie mit unserem Portal.
Fällt die Entscheidung für einen externen Partner, dann sind folgende Punkte für Sie wichtig: Wie formuliert man eine Ausschreibung für eine barrierefreie Webseite? Wie bewertet man Angebote der Dienstleister und trifft die richtige Wahl?
All dies haben wir in einem Leitfaden für die Beschaffung im vertiefenden Bereich dieses Themengebiets zusammengefasst.
5 Mythen über barrierefreie Webseiten
Trotz aller Informationen, Vorurteile halten sich hartnäckig. Gerade wenn es um Neuerungen und Veränderungen am Arbeitsplatz geht. Damit Sie für solche Einwände gut gerüstet sind, klären wir auf. Und geben Ihnen die passenden Gegenargumente für die häufigsten Mythen rund um barrierefreie Webseiten an die Hand:
Wie im Bereich Mehrwert bereits beschrieben, hat jeder von uns ein Handicap. Mal nur situativ, häufig dauerhaft. Fragen Sie also in einer Runde kritischer Kolleg:innen doch mal, wer eine größere Schriftgröße auf dem Smartphone eingestellt hat. Oder jemanden kennt, der oder die an einer Rot/Grünschwäche leidet oder schon mal einhändig seinen Laptop bedienen musste. Oder ob jemand schon mal in der Situation war, in der Bahn ohne Kopfhörer einen Inhalt konsumieren zu wollen, der nur als Video oder Audio verfügbar war. Und sich in dem Moment einfach einen Text zum Lesen als Alternative gewünscht hat.
Eine der hartnäckigsten Mythen zur Barrierefreiheit von Webseiten. Glücklicherweise gibt es heute schon eine Reihe von Beispielen, die das Gegenteil belegen. Oder finden Sie, dass die Seite, auf der Sie gerade unterwegs sind, ein schlechtes Design hat?
Leider gibt es aber immer auch noch Beispiele, die dieses Vorurteil bestätigen. Wichtig ist, dass Sie einen Dienstleister und Partner finden, der es versteht, die Kriterien der Barrierefreiheit und ein gutes, nutzerzentriertes Design zusammenzubringen. Im Vertiefungsbereich dieses Themengebiets haben wir nützliche Tipps zum Beschaffungsprozess und der Auswahl des richtigen Dienstleisters in einem Leitfaden zusammengefasst.
Das ist so nicht korrekt. Sie wird dann teuer, wenn man sie nachträglich erzielen muss. Von Anfang an bei einem Relaunch oder Launch einer Webseite mitgedacht, ist sie kein zusätzlicher Kostenfaktor. Und auch in der nachhaltigen Pflege der Webseite und ihrer Inhalte lassen sich Prozesse etablieren, die keine erhöhten Kosten verursachen.
Bei der Erstellung von Inhalten kann es zu zusätzlichen Kosten kommen. Wenn Gebärdensprache Videos, Übersetzungen in Leichte Sprache etc. produziert werden. Aber diesen Kosten steht der Gewinn weiterer Nutzer:innen gegenüber. Der sich sicher für sie auszahlt.
Wenn digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, führt dies, wie oben schon ausgeführt, zu keinem Mehraufwand. Und somit auch zu keiner zeitlichen Verzögerung.
Wer digitale Barrierefreiheit ernst nimmt, stützt diese nicht nur auf rechtliche Vorgaben. Es ist wichtig, dass digitale Barrierefreiheit langfristig und nachhaltig etabliert wird. Einmal die notwendigen rechtlichen Kriterien zu erfüllen, reicht da nicht aus. Und es ist wichtig, dass die rechtlichen Vorgaben in das Verhältnis zu einer emotional positiven Nutzungserfahrung gesetzt werden. Dafür braucht es den richtigen Partner.
Weitere Informationen in der Teilhabe 4.0-Toolbox
Unsere Toolbox bietet Ihnen gezielte Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitswelt, sowie barrierefreier Produkte und Dienstleistungen.
Zu den Tools zum Thema "Barrierefreie Websites" und "Testen"
Praxis und Vertiefung
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