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Digitale Barrierefreiheit und Teilhabe - Basis

Eine Einführung

Was bedeutet Inklusion?

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – egal ob mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt in allen Bereichen des Lebens teilnehmen können und miteinbezogen sind.

Was bedeutet (digitale) Barrierefreiheit?

(Digitale) Barrierefreiheit bedeutet, dass Barrieren aller Art – soweit möglich – vermieden werden und andernfalls mit gewissen Hilfsmitteln selbstständig überwunden werden können.

Diese Hilfsmittel können zum Beispiel Aufzüge, akustische Signale an der Ampel oder Treppenlifte sein, aber auch die digitale Ebene betreffen, denn auch dort gibt es Barrieren zu überwinden. So können zum Beispiel Untertitel für Videos, Alternativtexte für Bildmaterial oder eine Umschaltung zur einfachen Sprache oder einer größeren Schrift zur Verfügung gestellt werden.

Digitale Barrierefreiheit ist außerdem nicht nur für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen hilfreich, sondern für alle Menschen nützlich. Durch den Abbau digitaler Barrieren wird die Verwendung digitaler Angebote und Prozesse übersichtlicher und intuitiver gestaltet.

Was bedeutet Teilhabe?

Wenn Inklusion stattfindet und (digitale) Barrierefreiheit gewährleistet ist können alle Menschen gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilnehmen – man spricht von Teilhabe.

Wie hängen digitale Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe zusammen?

Sobald Barrieren unüberwindbar sind und Inklusion nicht stattfindet, ist auch keine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen möglich.

Die Themen (digitale) Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe sind also miteinander vernetzt und voneinander abhängig.

Wieso ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Im Hinblick auf die stetig fortschreitende Digitalisierung ist es demnach essenziell – und zudem gesetzlich vorgeschrieben – auch in digitalen Prozessen für Barrierefreiheit zu sorgen und noch existierende Barrieren abzubauen.

Davon können nicht nur alle Menschen in der Gesellschaft profitieren, da barrierefreie digitale Angebote intuitiver und einfacher zu bedienen sind, sondern unter anderem auch Unternehmen, da beispielsweise barrierefreie Arbeitsplätze auch mehr potenzielle Bewerber:innen ansprechen und barrierefreie Webseiten in Suchmaschinenergebnissen besser positioniert werden.

Insgesamt bringt digitale Barrierefreiheit viele Vorteile mit sich, es sollte also sichergestellt sein, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich und zudem einfach und selbstständig nutzbar gemacht werden.

Was ist barrierefreie digitale Kommunikation und wer ist darauf angewiesen?

Barrierefreie digitale Kommunikation ermöglicht es Menschen mit und ohne Behinderungen oder Beeinträchtigungen gleichberechtigt und ohne Informationsverlust digitale Angebote zu nutzen.

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die die Nutzung digitaler Angebote erschweren oder unzugänglich machen können. Deswegen müssen für bestimmte Personengruppen gewisse Hilfsmittel bereitgestellt werden, damit diese selbstständig an digitaler Kommunikation teilhaben können. Doch auch für Menschen ohne Beeinträchtigungen können barrierefreie Angebote vorteilhaft sein.

Hier einige Beispiele für Beeinträchtigungen und entsprechende Hilfsmittel:

Für Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen wie z.B. schwacher Sehstärke oder Farbfehlsichtigkeit ist es wichtig, die Benutzungsoberfläche an ihre Bedürfnisse anpassen zu können. So sollten Schriftgrößen, Kontraste und Farbeinstellungen bedürfnisgerecht einstellbar sein. Animierte und blinkende Texte sollten vermieden werden, genau wie eine Navigation, die nur über Bilder stattfindet. Für Bildmaterial sollte außerdem immer ein Alternativtext zur Verfügung gestellt werden.

Teilweise werden externe Hilfsmittel wie Screenreader, Bildschirmlupen oder eine Braille-Zeile benötigt; das digitale Angebot sollte also mit diesen kompatibel sein.


Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen sind oft auf alternative Steuerungswege oder Hilfsmittel bei der Steuerung angewiesen. Dazu zählen etwa die Navigation über die Tastatur oder mit einer Mund-Computermaus statt einer klassischen Computermaus, die per Hand bedient wird.

Um Anwendungen über die Tastatur steuern zu können, müssen diese dementsprechend ausgerichtet sein und eine strukturierte und sinnvolle Navigation ermöglichen. Dasselbe gilt für Hilfsmittel wie die Mund-Computermaus: auch hier muss Kompatibilität gewährleistet werden.

Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist die Option des Umstellens auf „Leichte Sprache“ essenziell, da lange und kompliziert formulierte Texte für sie schwer zugänglich sind. Stattdessen sollten Inhalte kurz, einfach und auf den Punkt formuliert werden und außerdem auf Fremdwörter verzichtet werden.

Je nachdem seit wann und wie stark das Gehör beeinträchtigt ist, sind Menschen auf verschiedene Hilfsmittel angewiesen ist. Teilweise genügen Untertitel für Videos und auditive Inhalte, teilweise sind Menschen aber auch auf Gebärdensprache angewiesen, wenn sie die Schriftsprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen.

Auch Menschen ohne Beeinträchtigungen profitieren von barrierefreien digitalen Inhalten. Sie können digitale Angebote auch auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, so zum Beispiel unterwegs am Smartphone eine Webseite auf das entsprechende Format umstellen oder wenn es in einer Situation zu laut ist oder unangebracht wäre, ein Video mit Ton anzusehen, die Untertitel aktivieren.

Insgesamt sollen digitale Prozesse und Angebote für alle Menschen bestmöglich nutzbar und anpassbar gemacht werden bzw. digitale Teilhabe direkt im Planungsprozess eingebracht werden.

Wie werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland umgesetzt?

Seit 2009 verpflichtet sich Deutschland, die Rechte, die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt wurden, für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Diese schließen den Zugang zur digitalen Kommunikation, dementsprechend barrierefreie Kommunikation mit ein.

Durch die Unterschrift der Konvention sind in Deutschland neue Gesetze entstanden, die zur Schaffung und zum Ausbau digitaler Barrierefreiheit verpflichten. Die Gesetze beschränken sich nicht nur auf öffentliche Stellen, sondern sehen auch vor, dass Bürger:innen untereinander barrierefrei kommunizieren können.

Digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung und E-Government

Was bedeutet E-Government?

Seit 2013 gibt es zudem das E-Government-Gesetz; unter E-Government versteht man digitalisierte Verwaltungsprozesse, die die Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger:innen erleichtern sollen.

In Deutschland wird stetig darauf hingearbeitet, möglichst viele Regierungs- und Verwaltungsprozesse auch auf digitalem Wege durchführbar zu machen.

Ein Ziel des E-Governments ist es, Prozesse in Regierung und Verwaltung durch Digitalisierung zu erleichtern und für mehr Menschen selbstständig erreichbar zu machen - also auch hier Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Ein weiteres wichtiges Stichwort ist an dieser Stelle das Lebenslagenmodell. Dessen Grundgedanke ist, dass Bürger:innen auf ihre individuelle Lebenslage (die sich unter Umständen sehr stark und sehr schnell verändern kann) angepasste Angebote zur Verfügung stehen. Im E-Government sollen Angelegenheiten mit Regierung und Ämtern auf elektronischem Wege geregelt werden können, und somit je nach Lebenslage besser zugänglich gestaltet werden.

Um E-Government für alle Bürger:innen zugänglich zu machen, ist es auch hier von höchster Priorität Barrierefreiheit zu gewährleisten. Denn vor allem Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen greifen auf digitale Kommunikation zurück, um Barrieren auf diesem Weg zu überwinden. Es sollten sich also keine neuen Barrieren oder Nachteile durch die digitale Natur der Angebote herausstellen.

Digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung

Seit 2007 verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland dazu, Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in der Verwaltung umzusetzen. Diese Vorgaben beinhalten unter anderem, dass Behinderte (auch mit Hilfsmitteln) vollen Zugang zu Informationen und Gedankengut haben. Die einzelnen Bundesländer und einige Kommunen haben deshalb Aktionspläne erstellt, um die Vorgaben der Konvention regional umzusetzen. Digitale Barrierefreiheit sollte auch in diesen Plänen Priorität haben.

Digitale Barrierefreiheit – Relevanz für Unternehmen

Es gibt eine Reihe von Gründen für Unternehmen, digitale Barrierefreiheit als wichtiges Thema anzuerkennen und umzusetzen.

Zum einen gibt es gesetzliche Vorgaben, die Unternehmen dazu verpflichten, Aspekte der digitalen Barrierefreiheit umzusetzen.

Dazu kommt, dass Unternehmen von der Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit enorm profitieren. Beispielsweise werden barrierefreie Webseiten in Suchmaschinen weiter oben angezeigt, können von mehr potenziellen Kund:innen bedient werden und sind allgemein einfacherer in der Anwendung. Für die Besetzung von Arbeitsplätzen kommt durch barrierefreie Gestaltung außerdem mehr qualifiziertes Fachpersonal infrage.

Wenn man sich große und erfolgreiche Unternehmen wie Apple, Microsoft oder Daimler ansieht, stellt man fest, dass diese schon seit langer Zeit auf Barrierefreiheit setzen. Mit der Umsetzung von Barrierefreiheit zeigt man so als Unternehmen, dass man zeitgemäß und inklusiv denkt. Das führt zu einem besseren gesellschaftlichen Ansehen und ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen, die das Thema nicht in ihre Unternehmenskultur integrieren.

Weitere Informationen in der Teilhabe 4.0-Toolbox

Unsere Toolbox bietet Ihnen gezielte Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitswelt, sowie barrierefreier Produkte und Dienstleistungen. 

Zu den Tools zum Thema “Sensibilisierung”

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